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Programmbeschreibung:
Um die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu erhalten und den älteren Wohnungsbestand zu sichern und zu verbessern, kann die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden. Die Wohnungen sind nach Abschluss der Modernisierung ab Neuvermietung an einen berechtigten Personenkreis zu vermieten.
Förderung:
Maßnahmen mit üblichem Aufwand = Darlehen in Höhe von bis zu EUR 15.000,
Maßnahmen grundlegender Art mit erheblichen Baukosten = Darlehen in Höhe von bis zu EUR 30.000 pro Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 v. H. der anerkannten Modernisierungskosten
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