Die Bremer Aufbau-Bank GmbH („BAB“) ist die Wirtschafts- und Strukturförderbank des Landes Bremen und finanziert in enger, wettbewerbsneutraler Partnerschaft mit den örtlichen Banken und Sparkassen alle Arten wirtschaftlicher Aktivitäten sofern sie im Interesse des Bundeslandes Bremen liegen. Speziell kleinere und mittlere Unternehmen können von den Fördermaßnahmen der Bremer Aufbau-Bank profitieren. Vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung ergänzt die Bremer Aufbau-Bank u.a. mit Krediten das Engagement der Hausbanken. Die Kredite können mit Programmen der KfW kombiniert werden, so dass der Kreditnehmer unter Umständen zusätzlich von den günstigen Zinssätzen des jeweiligen KfW-Förderprogramms profitiert. Angaben zu den einzelnen Förderprogrammen der KfW nebst aktuellen Zinskonditionen sind bei den Hausbanken oder unter http://www.kfw.de erhältlich. Investitionen Ihres Unternehmens unterstützt die BAB durch eine die Hausbank ergänzende Finanzierung im Darlehensbereich. Der Antrag zur Gewährung ergänzender Darlehen durch die BAB ist über Ihre Hausbank zu stellen. Die Möglichkeiten der Kreditierung sind dabei vielfältig und reichen von klassischen, mittel- bis langfristigen Darlehen bis zu Projektfinanzierungen. Die Konditionen werden an die Finanzierungserfordernisse des Kunden weitgehend individuell angepasst. Grundsätze der Kreditvergabe:
- Keine Kreditvergabe im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten
- Keine Übernahme bestehender Verbindlichkeiten
- Die Bremer Aufbau-Bank GmbH übernimmt keine Hausbankfunktion
- Enge Zusammenarbeit mit der Hausbank
- Finanzierungsanteil bis zu 50 % der Kreditfinanzierung
Finanzierungszweck:
- Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
Finanzierungsart/-höhe:
- Bereitstellung üblicherweise als Barkredit
- Mindestbetrag EUR 150.000
- Zinssätze zu Förderkonditionen
- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre
- Tilgungsfreijahre sind möglich
- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank
Laufzeit:
- Laufzeit richtet sich i.d.R. nach der jeweiligen Abschreibungsdauer des Investitionsgutes
Voraussetzung für die Kreditvergabe:
- Ein Landesinteresse ist gegeben
- Der Sitz des Unternehmens ist im Bundesland Bremen
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet
- Antragsstellung formlos durch die Hausbank
- Bankübliche Bonitätsprüfung
- Förderanträge vor Beginn des Vorhabens stellen.
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